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09.02. bis 20.02.2010

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11 Nächte im westlichen Mittelmeer und Kanaren, ab/an Genua

ab 799 Euro pro Person!

Nähere Einzelheiten erfahren Sie nach Rücksprache.


Kabarett-Kreuzfahrt

28.2. - 8.3.2011

MSC-Magnifica

Route: Östliches Mittelmeer

Venedig - Bari - Rhodos - Alexandria - Katakolon - Dubrovnik - Venedig

Deutschlands Comedyschmiede Nr. 1 „NightWash“,
der Bonner Kabarett-Tempel „Pantheon
und die Reederei MSC
sitzen nun im besten Unterhaltungssinne „in einem Boot“.

ab 499,- Euro/Person



KUF-Reisen – Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Reisebedingungen dienen dazu, die Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und uns in klarer Weise unter Berücksichtigung der Vorschriften des BGB (Reisevertragsgesetz) zu regeln. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig, da sie Bestandteil des Reisevertrages sind. Wird nur eine Kreuzfahrt ohne Zusatzleistungen gebucht, ist die jeweilige Reederei Veranstalter; es gelten dann die Bedingungen dieser Reederei. Dasselbe gilt, wenn Zusatzleistungen wie die Anreise bei der Reederei zugebucht werden.

 

I. Vermittlung fremder Leistungen

Vermittelt KUF-Reisen ausdrücklich in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen, Anschlußflüge, Fährtransporte, Mietwagen etc., so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden.

 

II. Abschluss des Reisevertrages

Die Reiseanmeldung kann mündlich, telefonisch, per Internet oder schriftlich erfolgen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags an: an dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns gebunden. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Ihre Anmeldung Ihnen bzw. dem von Ihnen eingeschalteten Reisebüro gegenüber schriftlich bestätigt worden ist.

 

III. Leistungen

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Reiseanmeldung und Buchungsbestätigung sowie ergänzend aus der gültigen Katalogausschreibung. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilung vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten (vgl. Ziffer XVI.).

2. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reisekatalog beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisekataloges einschl. der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

 

IV. Zahlung des Reisepreises

1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs.3 BGB zu leisten.

2. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig.

3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises eingetreten, so besteht für Sie ohne Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung unserer Reiseleistungen.

4. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Sofern keine frühere Fälligkeit eingetreten ist, ist der Reisepreis am Tag nach Ende der Reise fällig.

 

V. Preisänderungen

1. Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund nicht von uns zu vertretenden Umstände erhöhen oder neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren und Abgaben, z.B. Hafen- oder Flughafengebühren. Solche Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

2. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der in Ziffer V.1. genannten Preisbestandteile des ausgeschriebenen Katalogpreises seit Abschluß des Reisevertrages und ihren Auswirkungen auf die Kosten der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu spezifizieren und zu belegen.

3. Wir sind verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.

4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% so gelten für Sie die nachfolgend in Ziffer VI.2. geregelten Rechte.

 

VI. Rücktritt vor Reisebeginn

1. Wir sind bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall können Sie von uns unverzüglich die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

2. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sie können statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzügl. uns oder dem buchenden Reisebüro gegenüber erklärt werden.

3. Sie können als Reiseteilnehmer vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nebenstehende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen: Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung; an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.

Stornierung von Kreuzfahrten mit Verpflegung vor Reisebeginn

bis 30 Tage 20%

bis 22 Tage 40%

bis 15 Tage 60%

ab 14 TagE 85%

am Tag des gebuchten Reiseantritts oder Nichteintreffens auf dem Schiff sowie bei frühererAbreise 100% des Reisepreises.

 

VII. Umbuchungen und Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

1. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart nehmen wir bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30.- pro Person entgegen, Verfügbarkeit der gewünschten Leistung vorausgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt kann eine Umbuchung grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer VI.3. genannten Bedingungen und nachfolgende Neuanmeldung erfolgen.

2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Bei Vertragseintritt eines Dritten haften Sie gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

VIII. Obliegenheiten bei mangelhafter Reise

1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

2. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein bei ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.

3. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertretung, deren Name und Kontaktadresse Sie in den Reiseunterlagen finden, oder - soweit möglich und zumutbar - an uns direkt zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.

 

IX. Kündigung des Reisevertrags durch Sie oder uns

1. Wir können jederzeit den Reisevertrag kündigen, wenn Sie als Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügen oder durch Ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.

2. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Reisevertrag kündigen.

3. Unsere örtlichen Vertreter sind zum Kündigungsausspruch in den Fällen der Ziffer 1 und 2 bevollmächtigt.

4. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht und dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie auch in diesem Fall den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben und diese Frist ohne Abhilfe verstrichen ist. Wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird, oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist, bedarf es dieser Fristsetzung nicht.

5. Die sonstigen gegenseitigen Rechte und Pflichten in den obigen Kündigungsfällen ergeben sich aus dem Reisevertragsgesetz und den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

 

X. Versicherungen

1. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Verischerung sowie weitergehender Versicherungen wie (Reisegepäck-, Reiseunfall-. Reisehaftpflicht-, Reisekrankenversicherung und Ambulanzflug aus dem Ausland) unseres Partners HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg, Tel. (040) 41 19-0.

 

XI. Haftung von KUF

1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit

a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder

b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen sind.

2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt, die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens Euro 4.100.-

 

XII. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck

Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigung sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. Für Fluggepäck und Seegepäck wird auf die in den internationalen Abkommen (Art. 26 des Warschauer Abkommens für Fluggepäck) oder gesetzlichen Bestimmungen (Art. 12 der Anlage zu §664 ff. HGB für Seegepäck) enthaltenen Ausschlussfristen hingewiesen.

 

XIII. Pass, Visa, Zolldevisen und Gesundheitsbestimmungen

1. Die Bekanntgabe der obigen Bestimmungen dem Reisenden gegenüber bei Reisebuchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie der Reiseteilnehmer nicht ausdrücklich bei der Buchung mitgeteilt hat.

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden ins im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten. Wir möchten Ihnen jedoch nahe legen. selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. geänderte Umstände einstellen zu können.

3. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

4. Ergeben sich für Sie wegen der genannten Vorschriften oder Informationen Schwierigkeiten, die eine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so sind Sie deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass wir zur Leistungserbringung in der Lage und bereit sind und die genannten Schwierigkeiten von uns nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.

 

XIV. Ausschlussfrist, Verjährung

1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen (Adresse siehe unten). Diese Frist wird auch für evtl. vertragliche Ansprüche aufgrund Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder bei höherer Gewalt vereinbart. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der entsprechenden Erklärung maßgebend. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

XV. Gerichtsstand

Für den Fall, dass Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von KUF gegen Sie der Gerichtsstand Tettnang vereinbart.

 

XVI. Gültigkeit der Katalogangaben

Der Druck dieses Kataloges erfolgte im November 2003. Selbstverständlich kann der Katalog nur die zu diesem Zeitpunkt feststehenden Einzelheiten der Reiseabwicklung anführen. Änderungen insoweit sind daher möglich und bleiben vorbehalten.

 

XVII. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Veranstalter: Kultur- und Feriendienst KUF Gesellschaft für Freizeit und Reisen mbH, GF: Andreas Libor, Kippenhorn 4, 88090 Immenstaad / Bodensee.

 

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